WIE ERHALTEN INVESTOREN DEN INVEST-ZUSCHUSS?
Eine Besonderheit bei Beteiligungen an deutschen Start-ups ist, dass sie mit einem INVEST-Zuschuss gefördert werden können. Der INVEST-Zuschuss ist ein staatliches Förderprogramm für Wagniskapitalbeteiligungen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Mit dem INVEST-Zuschuss sollen junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Investor unterstützt werden. Private Investoren, insbesondere Business Angels, werden durch den Zuschuss ermutigt, Risikokapital für diese Unternehmen bereitzustellen. Der INVEST-Zuschuss ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.
WELCHE VORTEILE HAT DER KAUFZUSCHUSS FÜR INVESTOREN?
Im Rahmen des Förderprogramms INVEST erhält ein Anleger einen Kaufzuschuss in Höhe von 20 Prozent seiner Investitionssumme. Für den Anleger reduziert sich dadurch das Risiko seiner Beteiligung. Nach der Online-Antragstellung und einem positiven Bescheid erhält der Anleger seine Rückzahlung.
Investiert ein Investor beispielsweise 100.000 Euro in ein förderfähiges INVEST-Startup und sein Antrag auf Förderung wird bewilligt, erhält er 20.000 Euro als Zuschuss vom BAFA auf sein Konto zurück. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 500.000 EUR pro Investor und Jahr. Der maximale jährliche Zuschuss pro Investor beträgt somit 100.000 EUR.
WAS SIND DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE SUBVENTION?
Der INVEST-Zuschuss kann nur für Kapitalbeteiligungen beantragt werden. Sie kann nicht für Investitionen in Form von partiarischen Darlehen beantragt werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die durch die Investition erworbenen Anteile vollständig beim Investor verbleiben. Der Anleger muss diese Anteile mindestens drei Jahre lang halten. Sollte er sie vor Ablauf der Mindesthaltedauer verkaufen, läuft er Gefahr, den Kaufzuschuss zurückzahlen zu müssen. Scheitert das Start-up vor Ablauf der Mindesthaltedauer, muss der Investor den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Um den INVEST-Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss der Investor eine natürliche Person mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein. Alternativ kann ein Investor die Anteile auch über eine GmbH oder UG erwerben. Diese darf jedoch nicht aus mehr als sechs natürlichen Personen bestehen, um Anspruch auf die Kaufprämie zu haben.
Die Mindestanlagesumme muss 10.000 Euro betragen und der Erwerb der Anteile darf nicht kreditfinanziert sein. Hält ein Investor bereits Anteile an einem Startup, sind weitere Investitionen grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Eine Ausnahme besteht, wenn die bereits gehaltenen Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mit INVEST-Fördermitteln unterstützt wurden. In diesem Fall handelt es sich um eine Folgeinvestition, die mit den INVEST-Richtlinien vereinbar ist.

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